AGB

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB’s

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gödderz & Rempel

  1. Allgemeines/Vertragsabschluß
    1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
    1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    1.3. Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Anzeigen, Druckschriften oder den auf unserer Homepage gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
    1.4. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
    1.5. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Gödderz & Rempel.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware.
    2.2. Unsere Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, zzgl. eventuell anfallender Versandkosten.
    2.3. Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
    2.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
    2.5. Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
    2.6. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
  3. Lieferfrist
    3.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
    3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
    3.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
    3.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
    3.5. Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Handelt es sich bei diesem Geschäft um ein Geschäft zwischen Kaufleuten, ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  4. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrenübergang
    4.1. Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung, Teillieferungen zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, daß eine Teilerfüllung des Vertrages für ihn ohne Interesse ist.
    4.2. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
    4.3. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Bremen.
    4.4. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unseren Einflußbereich oder Lager verläßt. Die gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
    4.5. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
    4.6. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
    5.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    5.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    5.4. Wird die Kaufsache mit anderen, und nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
    5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
  6. Gewährleistung/Haftungsausschluß
    6.1. Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
    6.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluß an ungeeignete Stromquellen.
    6.3. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
    6.4. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache der Firma Gödderz & Rempel oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.
    6.5. Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
    6.6. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
    6.7. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
    6.8. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sind im kaufmännischen Verkehr weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
    6.9. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
    7.1. Wir können vom Vertrage zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
    7.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
  8. Verwendung von Kundendaten
    Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
  9. Ausfuhrgenehmigung
    Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
    10.1. Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten i.S.d. HGB sowie mit juristichen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Bremen vereinbart. Im übrigen gelten die Allgemeinen Gerichtsstandregelungen.
    10.2. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
    10.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
    Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht
  11. Widerrufs-/Rückgaberecht. §3 Fernabnahme-Gesetz
    11.1. Bei Kaufverträgen, die per Online Shop, Telefonverkauf oder per Telefax abgeschlossen werden, stellen wir dem Käufer innerhalb einer Frist von 2 Wochen, ab Erhalt der Ware, ein Rückgaberecht zu. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Aufgabe der Sendung bei der Post.
    11.2. Die bestellte Ware ist vor der Rücksendung gut zu verpacken – das heißt, es sind unbedingt die Originalverpackung einschließlich der Unterverpackungen zu verwenden.
    11.3. Ausgenommen von dem Rückgaberecht sind: Waren, die auf speziellen Kundenwunsch angefertigt wurden. Waren die durch den Kunden beschädigt, verkratzt oder unbrauchbar gemacht wurden, schließen wir ebenfalls von Rückgaberecht aus.

Gödderz & Rempel
Nordstraße 381
28219 Bremen

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